Rauchwarnmelder retten Leben
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Schon wenige Atemzüge können tödlich sein. Besonders in der Nacht, bleibt ein Brandausbruch in der Regel einige Zeit unbemerkt. Mit Rauchwarnmeldern kann diese Zeit verkürzt werden. Nach dem ein Rauchwarmelder ausgelöst hat, haben Sie nur 120 Sekunden Zeit um sich aus dem Brandbereich zu flüchten.
Auf dem Portal www.rauchmelder-lebensretter.de finden Sie weiterführende Informationen rund um Rauchmelder!
Rauchmelderpflicht in Sachsen
Die Rauchmelderpflicht gilt in Sachsen seit dem 01.01.2016 in neu errichteten und umgebauten Wohnungen und Eigenheimen für Schlafräume und Kinderzimmer sowohl in vermietetem als auch im selbstgenutztem Wohnraum. Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure zu diesen Aufenthaltsräumen. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist gerade angelaufen und währt noch bis Ende 2023. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
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